Am 05.12.2014 wurde Ingrid Schnusenberg vom Kreis Gütersloh, Abt. Veterinärwesen, die Sachkunde nach §11 Abs1 Nr8/f TierSchG bescheinigt.
Damit hat sie die Erlaubnis gewerbsmäßig die Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter anzuleiten und gewerbsmäßig für Dritte Hunde auszubilden.
Dann hat sich das Studium in der Schweiz bei der ATN jetzt auch offiziell gelohnt 🙂